Eignungsgespräch
In einem 30-minütigen Gespräch mit Verantwortlichen des entsprechenden Majors wird einerseits die Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerber:innen an das Studium, die Verbindung mit der eigenen beruflichen Erfahrung und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu klären.
Entscheid über Aufnahme
Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerber:innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen. Folgende Kriterien sind in Verfahren relevant:
- gestalterisch-künstlerische, kunst- und kulturwissenschaftliche, sprach- oder medienwissenschaftliche oder pädagogische oder gesellschaftstheoretische Kompetenz in Bezug auf eigene Fragestellungen im gewählten Studienprogramm
- herausragende Fach- und Methodenkompetenz in der Herkunftsdisziplin
- differenzierte ästhetische Wahrnehmungskompetenz und sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie konzeptionelle Stärke
- ausgeprägtes Interesse an aktuellen Entwicklungen, Diskursen und Positionen in den Bereichen Künste, Bildung und Gesellschaft sowie Kunst- und Kulturvermittlung,
- überdurchschnittliche Eigenmotivation und Fähigkeit zur Selbstreflexion,
- Eignung und Entwicklungspotenzial für das Berufsfeld sowie Motivation für das Studieren auf Masterstufe.
Im Fall von ausstehenden Bachelor-Abschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Claudia Hummel).