Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Eignungsgespräch
Auf der Basis der Dossiers wird überprüft, ob die Bewerber:innen die formalen sowie fachlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studium erfüllen. Bewerber:innen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.
Die den formalen sowie fachlichen Anforderungen entsprechenden Bewerbungen werden nach qualitativen Kriterien gewichtet. Zum Eignungsgespräch werden in der Regel maximal doppelt so viele Personen eingeladen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Bewerber:innen, die nicht zum Eignungsgespräch eingeladenen werden, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf Begründung besteht nicht.
Eignungsgespräch
In einem 30-minütigen Gespräch mit Verantwortlichen des entsprechenden Majors wird einerseits die Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerber:innen an das Studium und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu klären.
Entscheid über Aufnahme
Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Beurteilung vorgenommen. Die Bewerber:innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen. Folgende Kriterien sind in Verfahren relevant:
- gestalterisch-künstlerische und pädagogische Kompetenz in Bezug auf eigene Fragestellungen im gewählten Ausbildungsfeld,
- herausragende Fach- und Methodenkompetenz
- differenzierte ästhetische Wahrnehmungskompetenz und sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
- Interesse an aktuellen Entwicklungen, Diskursen und Positionen in den Bereichen Kunst und Design, Kultur und Gesellschaft sowie Kunst- und Kulturvermittlung,
- Eigenmotivation und Fähigkeit zur Selbstreflexion,
- Eignung und Entwicklungspotenzial für das Berufsfeld sowie Motivation und Engagement für das Studieren auf Masterstufe.
Im Fall von ausstehenden Bachelor-Abschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Nadine Wenger).