Eingangskompetenzen
Studierende müssen im Rahmen einer Eingangskompetenzabklärung gemäss Reglement für die Anmeldung und Zuteilung der Minor-Studienplätze (Minor-Anmeldungsreglement) sowie gemäss Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Zürcher Hochschule der Künste (RO) nachweisen, dass sie über folgende Eingangskompetenzen verfügen.
Die Studierenden sind in der Lage:
- grundsätzliche Kenntnisse des Musikgeschäfts zu demonstrieren,
- eine erkennbare unternehmerische Affinität darzulegen.