Um deine Voraussetzungen für ein Studium Master of Arts in Film beurteilen zu können, bitten wir dich, die folgenden Aufgaben zu lösen, bzw. Angaben zu deiner Person und Motivation zu machen. Diese Aufgaben sind in deutscher Sprache einzureichen.
- Eine in die Kamera gesprochene Selbstdarstellung.
Schildere dabei auch den Moment oder den inneren Prozess, der dich dazu brachte, Drehbuchautor:in werden zu wollen. Was erwartest du vom Masterstudium? Gib uns einen Eindruck, welche Personen in welchen Konflikten du zum Gegenstand deiner filmischen Erzählungen machen möchtest (maximal 3 Minuten).
Dateiname: 2025_MFI_Drehbuch_Name_Vorname_Selbstdarstellung.mp4
- Eine Synopsis* (1 Seite) für einen Spielfilm.
Dateiname: 2025_MFI_Drehbuch_Name_Vorname_Spielfilm.pdf
Synopsis und Exposé müssen zwei verschiedene Stoffe beinhalten.
- Ein Exposé* (4–8 Seiten) für das als Master-Abschlussvorhaben geplante Langspielfilm-Drehbuch oder ein Exposé für eine Serienidee (4–8 Seiten)
Dateiname: 2025_MFI_Drehbuch_Name_Vorname_Masterabschluss.pdf
Synopsis und Exposé müssen zwei verschiedene Stoffe beinhalten.
- Zwei von dir geschriebene Kurzfilmdrehbücher, eines davon mit Dialog (je ca. 10–20 Seiten). Falls diese verfilmt worden sein sollten, bitte auf der Titelseite einen Link zu diesen Filmen angeben.
Dateiname: 2025_MFI_Drehbuch_Name_Vorname_Kurzfilmdrehbuch1.pdf
Dateiname: 2025_MFI_Drehbuch_Name_Vorname_Kurzfilmdrehbuch2.pdf
- Portfolio deiner bisherigen künstlerischen / filmischen / textlichen Arbeiten. Beim Portfolio gibt es keine Vorgaben über Umfang und Gestaltung. Diese Texte werden ergänzend geprüft, sofern bei der Auswahlkommission Bedarf besteht.
Ordne und gewichte die Texte bitte so, wie es dir sinnvoll erscheint und um einen bestmöglichen Eindruck über dein bisheriges Schaffen zu vermitteln.
Diese Texte können auch in englischer, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden und müssen nicht in deutscher Übersetzung vorliegen.
Mögliche Dokumente, die du dem Portfolio beifügen kannst: - Links zu von dir verfilmten Drehbüchern oder selbst realisierten Projekten
- Link zu deiner Webseite
- Weitere Kurz- und Langfilmdrehbücher, die du selbst oder in Koautorenschaft verfasst hast
- Serienkonzepte
- Prosatexte
- Theatertexte
- Journalistische Texte
- Essayistische Texte
- Ergänzende Texte oder visuelles Material zu den geforderten Aufgaben, wie z. B. formale Ideen, Gedanken zu Figuren, Welten, Tonalität oder Genre, sofern dies nicht schon als Teil der bestehenden Texte ausgeführt wurde …
Dateiname: 2025_MFI_Drehbuch_Name_Vorname_Portfolio.pdf.
- Matrikelnummer
Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). -
Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.
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Sozialversicherungsnummer
Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.
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Personenfoto als JPG
Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
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Identitätskarte oder Pass
Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
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Lebenslauf / Curriculum Vitae
Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
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Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
– Muttersprache (muss nicht belegt werden)
– Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
– Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
– Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
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Weitere Dokumente
Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
– Bildungsabschlüsse
– Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
– Praktika (welche studienrelevant sind)
Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.