Um deine Voraussetzungen für ein Studium Master of Arts in Film beurteilen zu können, bitten wir dich, die folgenden Aufgaben zu lösen, bzw. Angaben zu deiner Person und Motivation zu machen.
- Eine in die Kamera gesprochene Selbstdarstellung. Schildere dabei auch den Moment oder den inneren Prozess, der dich dazu brachte, mit der Kamera arbeiten zu wollen. Was erwartest du vom Masterstudium? (max. 3 Minuten).
Dateiname: 2025_MFI_Kamera_Name_Vorname_Selbstdarstellung.mp4 -
Portfolio (Liste) deiner bisherigen filmischen Arbeiten im Bereich Kamera. Das Portfolio muss auf mindestens zwei Filme verlinken oder auf Ausschnitte von Filmen, bei denen du Kamera geführt hast. Eine Gesamtlänge von 15 Minuten sollte nicht überschritten werden. Es müssen ganze Szenen mit Originalton enthalten sein.
Dateiname: 2025_MFI_Kamera_Name_Vorname_Portfolio.pdf
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Eine Arbeitsbiografie mit Referenzen.
Dateiname: 2025_MFI_Kamera_Name_Vorname_Arbeitsbiografie_Referenzen.pdf.
- Matrikelnummer
Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). -
Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.
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Sozialversicherungsnummer
Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.
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Personenfoto als JPG
Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
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Identitätskarte oder Pass
Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
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Lebenslauf / Curriculum Vitae
Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
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Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung (https://www.zhdk.ch/ueberuns/rechtsdienst) aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
– Muttersprache (muss nicht belegt werden)
– Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
– Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
– Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
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Weitere Dokumente
Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
– Bildungsabschlüsse
– Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
– Praktika (welche studienrelevant sind)
Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.