Eingangskompetenzen
Studierende müssen im Rahmen einer Eingangskompetenzabklärung gemäss Reglement für die Anmeldung und Zuteilung der Minor-Studienplätze (Minor-Anmeldungsreglement) sowie gemäss Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Zürcher Hochschule der Künste (RO) nachweisen, dass sie über folgende Eingangskompetenzen verfügen.
Die Studierenden sind in der Lage:
- eigene musikalische Produktionen auf einem semi-professionellen Niveau selbständig zu realisieren
- Kenntnisse der Teilbereiche Klangsynthese, Recording, Mixing und Mastering vorzuweisen, ebenso wie ein rasches Tempo, um Layouts zu erzeugen
- sich im Bereich des Composing-Arranging mit den Mitteln des Jazz und Pop auszudrücken
Für Absolvent:innen des Minors Producing Composing Music – basic entfällt die Eingangskompetenzabklärung. Sie haben die erforderlichen Kompetenzen mit dem Abschluss des Minors bereits nachgewiesen.