Zulassungsvoraussetzungen
Das Ausbildungsprogramm Musiktherapie richtet sich an Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Berufserfahrung in einem musiktherapierelevanten Feld.
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Disziplinen wie Musik, Psychologie, Medizin/Pflegewissenschaften, Heilpädagogik/Pädagogik/Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit, Theologie oder Spezialtherapien (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Psychomotorik, Physiotherapie)
- Ausgewiesene Berufserfahrung im Erstberuf
- Nachweis von Erfahrung im Umgang mit erkrankten oder unterstützungsbedürftigen Menschen
- Grundlagenkenntnisse in Musiktheorie und mehrjährige Musizierpraxis auf je einem Haupt- und Nebeninstrument
- Improvisationserfahrung, Liedbegleitung, Vertrautheit mit Stimme und Körperausdruck
- 10 Std. Selbsterfahrung Einzel oder Gruppe (Psycho-, Musik- oder Kunsttherapie)
Personen, die über vergleichbare Abschlüsse verfügen oder durch andere Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium erfüllen, können in Ausnahmefällen «sur dossier» zugelassen werden. Dabei werden die für den Studienerfolg massgebenden Faktoren durch die Ausbildungsleitung überprüft.