Aufnahmeverfahren
Bewerber:innen mit einem Abschluss in Musiktherapie durchlaufen folgendes Aufnahmeverfahren:
- Gespräch zu Motivation und eingereichten Unterlagen
- Gespräch zu vorausgehend eingereichter musiktherapeutischer Fallvignette
- Improvisation zu vorgegebenem Thema
Für Bewerber:innen mit einem Abschluss des Ausbildungsprogramms Musiktherapie ZHdK entfallen oben genannte Punkte 2 und 3. Für sie gelten die erfolgreich absolvierten finalen Leistungsnachweise der Module Musik (Improvisation 2) und Berufspraxis (Präsentation Fallstudie) des Ausbildungsprogramms als übertrittrelevant für das MAS-Programm.
Alle Bewerber:innen müssen zudem nachweisen, dass sie die Möglichkeit haben, während der Ausbildungszeit mind. 120 Std. selbständig musiktherapeutisch arbeiten zu können (im Praktikum, in Anstellung oder auf Honorarbasis