Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.
Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration
Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz
Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.