Mitarbeitenden- und Dozierendenmobilität
Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP ist es für Hochschulpersonal und Dozierende möglich, einen Austausch von kurzer Dauer an einer Partnerhochschule im Ausland zu absolvieren.
→ Porträts zur Mitarbeitenden- und Dozierendenmobilität unter diesem Link
Personalmobilität für Lehraufträge (STA)
Im Rahmen des SEMP-Programms können Dozierende durch die Übernahme von Lehraufträgen an europäischen Partnerhochschulen ihre Lehrkompetenzen ausbauen und neue Impulse für das eigene Schaffen erlangen. Zudem bauen sie sich ein internationales Netzwerk auf.
ZHdK-Dozierende (Outgoing) und Dozierende von europäischen Partnerhochschulen (Incoming) können sich um einen Zuschuss bewerben. Eine STA-Mobilität muss mindestens 8 Unterrichtsstunden umfassen und die reisende Person muss mindestens 2 volle, aufeinander folgende Tage an der Gasthochschule verbringen.
An der Gasthochschule werden keine Honorare bezahlt.
Personalmobilität für Fortbildung (STT)
Im Rahmen des SEMP-Programms kann Hochschulpersonal an europäischen Partnerhochschulen und in Unternehmen eine Mobilität zur Fortbildung absolvieren. Ziel ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Institutionen in der Schweiz und in Europa. Mögliche Formen sind Job-Shadowing, kurze Phasen der Mitarbeit oder die Teilnahme an Staff Weeks.
ZHdK-Angehörige (Mitarbeitende, Dozierende und Mittelbau) (Outgoing) und Mitarbeitende von europäischen Partnerhochschulen (Incoming) können sich um einen Zuschuss bewerben. Für eine STT-Mobilität muss die reisende Person muss mindestens 2 volle, aufeinander folgende Tage an der Gasthochschule verbringen.
An der Gasthochschule werden keine Honorare bezahlt.
Zuschüsse für STA und STT
Im Rahmen des SEMP-Programms können STA- und STT-Mobilitäten finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Partnerhochschule in einem europäischen Land befindet, das zum Erasmus+-Raum zählt. Effektive Reisekosten bis max. CHF 400 werden rückerstattet. Falls mindestens ein Weg (Hin- oder Rückweg) mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus) zurückgelegt wird, können Reisekosten bis CHF 500 rückerstattet werden.
Zusätzlich zur Erstattung der Reisekosten erhalten die Teilnehmenden eine Tagespauschale von CHF 170 für die vor Ort anfallenden Kosten. Diese Tagespauschale wird maximal 5-mal pro Person und Mobilität ausbezahlt.
Das Dossier Internationales ist bestrebt, nachhaltiges Reisen zu fördern. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, bei einer Reisedauer bis zu 12 Stunden den Zug als Transportmittel zu wählen.
Zeitpunkt Anträge
Anträge für Personalmobilitäten (STA und STT) nimmt das Mobility Office der ZHdK laufend entgegen. Bitte senden Sie uns dazu die Korrespondenz mit der Partnerhochschule oder Gastinstitution. Danach erhalten Sie den Zugangslink zu Mobility-Online, das Online-Portal, über das unsere Mobilitätsprozesse koordiniert und verwaltet werden.
Die reisenden Personen organisieren sich ihre Reise und Unterkunft selbständig. Die SEMP-Beiträge werden nach Abschluss der Mobilität durch das Mobility Office an die reisende Person überwiesen.