Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Eignungsgespräch
Auf der Basis der Dossiers wird überprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber die formalen sowie fachlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studium erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.
Die den formalen sowie fachlichen Anforderungen entsprechenden Bewerbungen werden nach qualitativen Kriterien gewichtet. Zum Eignungsgespräch werden in der Regel maximal doppelt so viele Personen eingeladen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Eignungsgespräch eingeladen werden, erhalten eine schriftliche Absage.
Aufnahmegespräch
In einem Gespräch von 20–30 Minuten mit Verantwortlichen der entsprechenden Vertiefung wird einerseits die Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerberinnen und Bewerber an das Studium und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu überprüfen.
Entscheid über Aufnahme
Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die geeignet sind, aber der beschränkten Zahl der Studienplätze nicht aufgenommen werden können, wird eine Warteliste geführt.
Im Fall von ausstehenden Bachelorabschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Ursula Ledergerber).