Diplome altrechtlicher Titel FH, HGK
Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem geschützt. Inhaber:innen dieser Titel können zusätzlich den Titel Bachelor of Arts führen – die ZHdK kann dafür eine Bestätigung ausstellen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen.
Diplome ohne FH oder HGK-Titel
Inhaber:innen von Diplomen ohne FH- oder HGK-Titel können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Umwandlung ihres Diploms in ein Fachhochschuldiplom beantragen. Erst anschliessend kann die ZHdK bestätigen, dass zusätzlich der Titel Bachelor of Arts geführt werden darf.
Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, vom 10. Januar 2011 sind im Bereich Kunst (Studiengänge Kunst und Bildnerisches Gestalten) keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen zum Masterdiplom möglich.
Äquivalenzerklärungen zum Master-Diplom können grundsätzlich nur im Fachbereich Musik vergeben werden.
Bestellungen von Diplomkopien, Diplomabschriften, Titelumwandlungen und Äquivalenzerklärungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen. Wir benötigen folgende Information von Ihnen:
- Name und Vorname (auch derjenige zur Zeit des Studiums)
- Geburtsdatum
- aktuelle Adresse
- Fachrichtung des Abschlusses
- Studienbeginn und Studienabschluss
- Kopie des Diplomes
Rechnen Sie mit einer Woche Lieferzeit, da in jedem Fall Ihr Archivdossier bestellt werden muss.