Um sich für einen Studienplatz als Gaststudierende:n zu bewerben, muss die antragstellende Person folgende Kriterien erfüllen:
- Sie ist mit einem Geflüchteten-Status (B (Flüchtling), F, N, S) in der Schweiz aufgenommen worden und sie befindet sich in der Schweiz;
- Sie kann den Nachweis über ein angefangenes Studium (z. B. Zeugnisse, Transcript of Records, Noten etc.) an einer Kunst-/Design-/Musik-Hochschule erbringen.
Um ein Gastsemester zu absolvieren, werden alle Abklärungen vor dem Semesterstart getroffen. Wer im Laufe des Semesters eintritt, kann in diesem Semester nur schnuppern (siehe unten).
Der Entscheid für eine Aufnahme als Gaststudierende:r erfolgt in den Departementen. Bei der Vergabe von Studienplätzen werden die verfügbaren Kapazitäten der departementalen Fachbereiche sowie der Werdegang der Bewerber:innen berücksichtigt.
Die Studiengebühren werden erlassen. Die ZHdK bietet kein Stipendium an, Studierende können sich aber nach Ihrer Zulassung an die Studienberatung wenden, um Auskunft über die Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Am Ende des Semesters wird durch das Studiengangssekretariat ein «Transcript of Records» (ToR) ausgestellt, welches alle besuchten Lehrveranstaltungen mit den entsprechenden Noten und ECTS aufführt. Das ToR berechtigt die Studierenden, die erworbenen ECTS Punkte an einer anderen Universität, oder bei Antritt eines regulären Studiums an der ZHdK, für eine Anrechnung überprüfen zu lassen.
Es besteht die Option, sich für max. ein weiteres Gastsemester zu bewerben oder die reguläre Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Bewerbungsverfahren
Bewerber:innen senden bitte eine E-Mail mit den folgenden Informationen und Anhängen:
- Angabe des Studienniveaus (BA/MA) sowie Angabe des Studiengangs. Eine Übersicht über die Studiengänge an der ZHdK ist hier zu finden;
- Kopie des Reisepasses;
- Nachweis Aufenthaltsstatus;
- Lebenslauf;
- Dieses ausgefüllte PDF-Formular;
- Nachweis über angefangenes Studium an Kunst-/Design-/Musik-Hochschule (z. B. Kopie der folgenden Dokumente: Studierendenausweis, «Transcript of Records», Diplom, Noten);
- Portfolio/Auswahl an Arbeitsproben
Bewerbungen für das Herbstsemester müssen bis spätestens bis 1. Juni eingereicht werden.
Für das Frühlingssemester müssen Bewerbungen bis spätestens 1. Dezember eingereicht werden.