Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Eignungsgespräch
Auf der Basis der Dossiers wird überprüft, ob die Bewerber:innen die formalen sowie inhaltlichen Minimal-Anforderungen für die Zulassung zum Studium erfüllen. Bewerber:innen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.
Die den formalen sowie inhaltlichen Anforderungen entsprechenden Bewerbungen werden nach qualitativen Kriterien gewichtet. Zum Eignungsgespräch werden in der Regel maximal doppelt so viele Personen eingeladen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen. Bewerber:innen, die nicht zum Eignungsgespräch eingeladenen werden, erhalten eine schriftliche Absage.
Eignungsgespräch und Prüfungstext
In einem ca. 30-minütigen Gespräch mit Verantwortlichen der entsprechenden Vertiefung wird einerseits die Kompetenz in für das Studium und das gewählte Profil zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerber:innen an das Studium und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu überprüfen. Wenn das Gespräch für eine abschliessende Evaluation nicht ausreicht, wird ein ergänzendes Gespräch anberaumt.
Am gleichen Tag erfolgt eine schriftliche Prüfung (geprüft wird Lese-, Redaktions- und Schreibkompetenz, verfügbare Zeit: 3 Stunden) deren Resultate in die Beurteilung mit einbezogen werden.
Entscheid über Aufnahme
Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerber:innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen.
Für Bewerber:innen, die geeignet sind, aber aufgrund der beschränkten Zahl der Studienplätze nicht aufgenommen werden können, wird eine Warteliste geführt.
Im Fall von ausstehenden Bachelorabschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Ursula Ledergerber).