Das PreCollege Musik der ZHdK ist per Schuljahr konzipiert. Pro Schuljahr werden zwei Semesterbeträge in Rechnung gestellt. Mit dem Eintritt ins PreCollege Musik der ZHdK verpflichten sich die Teilnehmenden oder deren gesetzliche Vertretung zur Begleichung beider Semesterrechnungen. Ein Austritt aus dem PreCollege Musik während des Schuljahres und ein Erlass der zweiten Semestergebühr ist nicht möglich.
Ausbildungsstipendien müssen beim Wohnkanton beantragt werden. Das PreCollege Musik hat kein Stipendienwesen.