Der Studiengang richtet sich an Gesangs- und Instrumentalpädagog:innen, Lehrkräfte der Musikalischen Grundausbildung, der Musik- und Bewegungspädagogik und der Schulmusik.
Bei geeigneten musikalischen Vorkenntnissen sind auch Lehrkräfte der Volksschule und der Kindergartenstufe zugelassen.
Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:
- erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation
- berufliche Vorerfahrung
- das eigenverantwortliche Leiten eines Kinderchores / einer Singklasse oder die Aussicht darauf, dies ab Studienbeginn tun zu können
- positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung
Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.