Die fachliche Eignungsabklärung findet in einem zweiteiligen Verfahren statt. Der erste Teil besteht aus der Beurteilung der eingereichten Unterlagen. Die positive Beurteilung dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsabklärung. Der zweite Teil der Eignungsabklärung besteht aus einem individuellen Aufnahmegespräch. Die positive Gesamtbeurteilung der eingereichten Unterlagen sowie des Aufnahmegesprächs sind Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Eine nicht bestandene fachliche Eignungsabklärung kann einmal pro Studiengang wiederholt werden.
Fachliche Eignungsabklärung
Für die Bewertung der Eignungsabklärung sind folgende Kriterien massgebend:
- Qualität des Portfolios,
- gestalterisches/künstlerisches Potenzial,
- ausgeprägtes Interesse an künstlerischen und ästhetischen, sozialen und kulturellen Phänomenen der Gegenwart und deren Lehre/Vermittlung sowie an wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Fragestellungen,
- Kommunikationsfähigkeit, pädagogisch-didaktische Eignung und Sozialkompetenz.
Aufnahmegespräch
Die positive Beurteilung der eingereichten Unterlagen ist die Voraussetzung für die Einladung zum individuellen Aufnahmegespräch; der definitive Aufnahmeentscheid erfolgt nach dem Gespräch. Das individuelle Aufnahmegespräch findet in der Regel mit zwei Mitgliedern der Zulassungsprüfungskommission an der ZHdK in Zürich statt und dauert 20 Minuten. Im Gespräch werden die gestalterischen/künstlerischen Interessen und Anliegen der Bewerber:innen anhand des eingereichten Portfolios thematisiert sowie die Motivation für eine vermittelnde Tätigkeit im Feld der Art Education.
Zulassung
Die positive Gesamtbeurteilung der eingereichten Unterlagen sowie des Aufnahmegesprächs sind Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Über die definitive Zulassung zum Studium entscheidet die Departementsleitung auf Antrag der Studienleitung. Die Studienleitung stützt ihre Anträge auf die Ergebnisse der Zulassungsprüfungskommission im Bachelor of Arts in Art Education. Die zum Studiengang zugelassenen Bewerber:innen werden schriftlich informiert.
Begründung zur nicht bestandenen Eignungsprüfung
Für abgelehnte Bewerber:innen steht ein Mitglied der Zulassungsprüfungskommission für telefonische Rückfragen zur Verfügung. Das dafür vorgesehene Datum finden Sie unter Termine. Weitere Details folgen. Ausserhalb des angegebenen Zeitfensters sind Angaben zur nicht bestandenen Eignungsprüfung nicht möglich.