Der Studiengang richtet sich an diplomierte Musikpädagog:innen (instrumental und/oder vokal) aller Stil- und Fachrichtungen. Bei geeigneten musikalischen Vorkenntnissen und Voraussetzungen sind auch Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule (Primarstufe, Zyklus 1) zugelassen.
Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:
- erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation
- berufliche Vorerfahrung
- positiver Entscheid nach erfolgter Praxisprüfung/Standortbestimmung (siehe unten)
Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.
Ab dem zweiten Semester des DAS ist eine regelmässig stattfindende Unterrichtstätigkeit im Bereich Musikalische Grundausbildung (mind. 4 Lektionen pro Woche) Voraussetzung.